Bauträgervertrag
Dr. Wilfried Recker
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger ist der Bauträgervertrag des Bauträgers mit dem Käufer nur wirksam, wenn er von einem Notar beurkundet wird. Der Gesetzgeber will mit dem Beurkundungszwang mehre Ziele erreichen: Die Beteiligten sollen vor übereilten oder unüberlegten Verpflichtungen geschützt werden (Warnfunktion), der Beweis über die getroffenen Vereinbarungen soll gesichert werden (Beweisfunktion), die Gültigkeit des Bauträgervertrages soll gewährleistet (Gültigkeitsgewähr) und eine sachgerechte Beratung der Beteiligten (Beratungsfunktion) sichergestellt werden. Das gilt für Bauträger und Käufer in gleicher Weise. Denn der Notar ist nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten.
Während die Warn- und die Beweisfunktion im Bauträgervertrag regelmäßig erfüllt wird, sind Verstöße gegen die Gültigkeitsfunktion und die Beratungsfunktion leider eher die Regel als die Ausnahme. Denn viele Bauträgerverträge enthalten ungültige oder mit den Interessen des Käufers unvereinbare Klauseln. Das hat einen einfachen Grund: Notare sollen zwar die Interessen der Käufer und Verbraucher schützen. Die Erfüllung dieser Amtspflicht ist aber nicht gut fürs Geschäft. Denn fortlaufende Beurkundungsaufträge bringen nur die Bauträger, nicht die Käufer und Verbraucher, die regelmäßig nur einmal in ihrem Leben eine Immobilie erwerben. Die Medien beklagen deshalb zu Recht immer häufiger die steigende Anzahl mangelhafter und für die Käufer gefährlicher Bauträgerverträge.
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu, es ist kostenlos! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.