Schaden , der bei Abschluss eines Vertrages unter Berücksichtigung aller Umstände als Folge einer möglichen Vertragsverletzung voraussehbar ist.
Beim Bauträgervertrag ist streitig, ob die Haftung des Bauträgers auf vertragstypische Schäden beschränkt werden kann (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).