Ver­trags­frei­heit

Frei­heit einer Per­son, ob, mit wel­cher Per­son und wel­chem Inhalt er einen Ver­trag abschließt.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag kön­nen Betei­lig­te im Rah­men der Ver­trags­frei­heit sog. Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung tref­fen. Die für Bau­trä­ger­ver­trä­ge gel­ten­den stren­gen Bestim­mun­gen des Ver­brau­cher­schut­zes sind auf die­se Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen dann unan­wend­bar. Die Anfor­de­run­gen der Recht­spre­chung an eine Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung sind aber so hoch, dass angeb­li­che Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen in Bau­trä­ger­ver­trä­gen regel­mä­ßig nicht aner­kannt wer­den (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

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