Verlust der Möglichkeit, mit Hilfe staatlicher Gewalt ein Recht auch gegen den Willen des Schuldners durchzusetzen. Mit Ablauf der Verjährungsfrist geht das Recht zwar nicht unter; es kann aber gegen den Willen des Schuldners nicht mehr zwangsweise durchgesetzt werden.
Beim Bauträgervertrag bestehen für einzelne Ansprüche des Käufers und des Bauträgers unterschiedliche Fristen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).