Ausgleich eines schuldhaft verursachten Schadens durch Herstellung des wirtschaftlichen Zustandes, der bestünde, wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre.
Beim Bauträgervertrag sind Schadensersatzansprüche regelmäßig auf Zahlung eines Geldbetrages, also Geldersatz, gerichtet (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).