Scha­dens­er­satz

Aus­gleich eines schuld­haft ver­ur­sach­ten Scha­dens durch Her­stel­lung des wirt­schaft­li­chen Zustan­des, der bestün­de, wenn das schä­di­gen­de Ereig­nis nicht ein­ge­tre­ten wäre.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag sind Scha­dens­er­satz­an­sprü­che regel­mä­ßig auf Zah­lung eines Geld­be­tra­ges, also Geld­ersatz, gerich­tet (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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