Gebühren und Auslagen, die der Notar für seine Tätigkeit berechnet. Die Höhe der Gebühren und Auslagen ist im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich festgelegt. Der Notar darf weder höhere noch geringere Gebühren erheben. Erhebt der Notar höhere oder geringere Gebühren als im Gesetz ausgewiesen, verletzt er seine Amtspflichten und kann bestraft werden.
Beim Bauträgervertrag trägt regelmäßig der Käufer die Kosten für die Beurkundung des Vertrages. Bei Abfassung des Bauträgervertrages ist auf eine kostengünstige Gestaltung zu achten. Neben den Notarkosten trägt der Käufer regelmäßig auch die Kosten für die Eintragungen in das Grundbuch. Notar- und Eintragungkosten betragen zusammen etwa 1,5% bis 2% des Kaufpreises (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).