Sonderkonto des Notars. Der Notar verwahrt auf diesem Sonderkonto Vermögenswerte, insbesondere Geldbeträge, die ihm treuhänderisch zur Verwahrung übergeben worden sind.
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ) wird zuweilen vereinbart, dass die letzte, erst bei vollständiger Fertigstellung dem Bauträger gebührende Kaufpreisrate vorzeitig bereits bei Bezugsfertigkeit auf Notaranderkonto zu hinterlegen ist. Damit soll die Zahlung auch der letzten Rate bereits bei Schlüsselübergabe sichergestellt werden. Eine derartige Hinterlegungsklausel dürfte jedoch rechtlich nicht zulässig sein.