Der Notar ist der unabhängige, nur dem Recht verpflichtete rechtliche Betreuer der Beteiligten.
Der Notar ist unabhängig. Er ist der rechtliche Betreuer aller Beteiligten und nur an Gesetz und Recht gebunden. Dem rechtmäßig handelnden Notar können deshalb Weisungen nicht erteilt werden. Dies gilt für Weisungen der Justizverwaltung, der Gerichte und Notarkammern ebenso wie für Weisungen der von ihm betreuten Beteiligten. Solange sich der Notar an Recht und Gesetz hält, ist er unangreifbar. Die Kehrseite dieser großen Unabhängigkeit des Notars ist die Notarhaftung .
Der Notar ist zwar der rechtliche, nicht aber auch der wirtschaftliche Betreuer der Beteiligten. Die Beteiligten müssen ihre wirtschaftlichen Interessen deshalb grundsätzlich selbst wahren. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist der Notar verpflichtet, einen Beteiligten nicht nur auf drohende rechtliche, sondern auch auf drohende wirtschaftliche Nachteile hinzuweisen.
Der Bauträgervertrag muss notariell beurkundet werden. Dennoch ist die Mitwirkung des Notars beim Abschluss des Bauträgervertrages keine Garantie für einen, den rechtlichen Interessen des Käufers entsprechenden Vertrag. Denn die Bauträgerverträge werden von den Bauträgern entworfen. Sie sollen den Interessen des Bauträgers, nicht den Interessen des Käufers genügen. Es ist ein offenes Geheimnis, dass beurkundete Bauträgerverträge deshalb häufig den Anforderungen an Käufer- und Verbraucherschutz nicht entsprechen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).