Das Eigentum an einem Gegenstand, der mehreren Eigentümern gemeinschaftlich, aber jeweils nur anteilig, nämlich nach Miteigentumsanteilen gehört.
Beim Bauträgervertrag entsteht beim Kauf von Wohnungseigentum Miteigentum am gemeinsamen Grundstück aller Miteigentümer (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).