Mei­nung

Eine Mei­nung im juris­ti­schen Sin­ne ist jede in der Recht­spre­chung oder juris­ti­schen Lite­ra­tur ver­tre­te­ne Rechts­auf­fas­sung. Eine Mei­nung ist die „herr­schen­de Mei­nung“, wenn sie von der Mehr­zahl der Gerich­te und Rechts­exper­ten geteilt wird. Sie ist blo­ße „Min­der­mei­nung“, wenn sie nur von einer Min­der­heit der Gerich­te und Exper­ten ver­tre­ten wird.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ) ist der Notar zwar an Bestim­mun­gen, die von der herr­schen­den Mei­nung in der Recht­spre­chung miss­bil­ligt wer­den, gebun­den, nicht aber auch an sol­che, die nur von der Lite­ra­tur miss­bil­ligt wer­den. Im Inter­es­se des Ver­brau­cher­schut­zes sind aber auch Bestim­mun­gen, die nur von der herr­schen­den Mei­nung in der Lite­ra­tur abwei­chen, zu streichen.

Bauträgervertrag
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