Eine Meinung im juristischen Sinne ist jede in der Rechtsprechung oder juristischen Literatur vertretene Rechtsauffassung. Eine Meinung ist die „herrschende Meinung“, wenn sie von der Mehrzahl der Gerichte und Rechtsexperten geteilt wird. Sie ist bloße „Mindermeinung“, wenn sie nur von einer Minderheit der Gerichte und Experten vertreten wird.
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ) ist der Notar zwar an Bestimmungen, die von der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung missbilligt werden, gebunden, nicht aber auch an solche, die nur von der Literatur missbilligt werden. Im Interesse des Verbraucherschutzes sind aber auch Bestimmungen, die nur von der herrschenden Meinung in der Literatur abweichen, zu streichen.