Finanzierung des Kaufpreises aus einem Kaufvertrag mit Darlehnsmitteln eines Kreditgebers des Käufers. Kreditinstitute gewähren Darlehn regelmäßig nur gegen die Bestellung eines Grundpfandrechts am Grundstück durch den Grundstückseigentümer (Finanzierungsgrundpfandrecht).
Beim Bauträgervertrag bevollmächtigt der Bauträger den Käufer (Vollmacht ) regelmäßig Finanzierungsgrundpfandrechte zu bestellten unter der Bedingung, dass der Käufer dem Bauträger die Finanzierungsmittel gemäß den Fälligkeitsbestimmungen des Bauträgervertrages abtritt (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).