Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung

Ver­trags­klau­sel, die zwi­schen den Ver­trags­tei­len im Ein­zel­nen aus­ge­han­delt wird. Gemäß § 305 Abs. 1 S. 3 BGB sind die gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen der §§ 305 ff BGB und der Klau­sel­richt­li­nie auf eine Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung nicht anwendbar.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag sind Ind­di­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen äußerst sel­ten. Denn die For­mu­lie­rung einer Ver­trags­be­stim­mung ist nur dann als Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung anzu­er­ken­nen, wenn der Bau­trä­ger dem Käu­fer bei der For­mu­lie­rung der Ver­trags­klau­sel völ­li­ge Gestal­tungs­frei­heit ein­ge­räumt hat. Der Bau­trä­ger ist dafür gege­be­nen­falls beweis­pflich­tig. Eine Erklä­rung im Bau­trä­ger­ver­trag, dass eine Ver­trags­be­stim­mung aus­ge­han­delt sei und es sich inso­fern um eine Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­rung han­de­le, ist zur Beweis­füh­rung nicht aus­rei­chend (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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