Eigenschaften eines Gegenstandes sind alle Merkmale tatsächlicher oder rechtlicher Art, die für den Wert oder die Verwendbarkeit des Gegenstandes von Bedeutung sind. Zu den tatsächlichen Eigenschaften eines Grundstücks gehören z.B. die Bebaubarkeit und die Größe des Grund und Bodens sowie der Wohnfläche von Bauwerken; zu den rechtlichen Eigenschaften gehören beispielsweise die Freiheit von Baubeschränkungen sowie Nutzungsrechten Dritter (z.B. Mietrechten).
Im Bauträgervertrag sind der Wert und die Eignung zu Wohnzwecken zentrale Eigenschaften der Immobilie (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).