Beginn der Erdarbeiten

Beginn des Boden­aus­hubs bei Errich­tung eines Bauvorhabens

Beim Bau­trä­ger­ver­trag der ers­te Spa­ten­stich, also regel­mä­ßig das Abtra­gen des Mut­ter­bo­dens. Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten, z.B. das Fäl­len von Bäu­men oder die Ein­rich­tung der Bau­stel­le, sind nicht aus­rei­chend. Der Beginn der Erd­ar­bei­ten ist zwin­gen­de Fäl­lig­keits­vor­aus­set­zung für die ers­te Kauf­preis­ra­te (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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