Besonderes, für die Kosten der Errichtung eines Bauvorhabens eingerichtetes Konto.
Beim Bauträgervertrag ein besonderes Konto, das der Bauträger bei dem ihn vorfinanzierenden Kreditinstitut eröffnet. Der Bauträger muss dabei regelmäßig seine Kaufpreisansprüche gegen die Käufer an das ihn finanzierende Kreditinstitut abtreten. Infolge einer solchen Abtretung darf der Käufer den Kaufpreis nur noch auf das Bausonderkonto des Bauträgers einzahlen. Das ist problematisch und bedarf weiterer Reglungen im Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).