Beim Bauträgervertrag die Angst des Käufers, einen gefährlichen und unvorteilhaften Vertrag abzuschließen.
Die Angst, einen rechtlich unvorteilhaften Vertrag abzuschließen, ist nicht unbegründet. Denn der Bauträgervertrag wird vom Bauträger vorformuliert und berücksichtigt deshalb nicht immer alle berechtigten Interessen des Käufers. Die Angst, einen wirtschaftlich unvorteilhaften Vertrag zu schließen, ist unbegründet, wenn sich der Käufer über die wesentlichen wirtschaftlichen Fakten des Bauträgerobjektes vor Abschluss des Vertrages gründlich informiert. Dazu gehören insbesondere Informationen über die Bonität des Bauträgers und die Angemessenheit des Kaufpreises (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).