Mängel eines Grundstücks, wenn auf dem Grundstück Abfälle gelagert oder behandelt worden sind oder auf dem Grundstück mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, wenn dadurch schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Beim Bauträgervertrag ist sicherzustellen, dass sich der Bauträger verpflichtet, den Grundbesitz frei von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten zu übertragen, die eine Nutzung zu Wohnzwecken gefährden (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).