Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14.11.2013 – (502) 241 Js 987/12 (39/12) einen (ehemaligen) Notar zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen sein Amt als Notar missbraucht hat. Geschäftlich unerfahrenen Käufern waren überteuerte fremdgenutzte Immobilien als Steuersparmodell angeboten worden. Der Notar hatte diese Käufer unter Verstoß gegen seine Berufspflichten nicht hinreichend über die Risiken des Immobilienkaufs aufgeklärt.
Das bedeutet für den Kauf vom Bauträger: Der Bauträgervertrag ist auch dahingehend zu überprüfen, ob der Notar über die typischerweise mit einem Bauträgervertrag verbundenen Risiken im Vertrag ausführlich belehrt. Fehlen derartige Belehrungen im Bauträgervertrag, ist auch dem Notar gegenüber Vorsicht geboten. Die Prüfung des Bauträgervertrages durch einen sachkundigen Dritten vor Abschluss des Vertrages ist alsdann dringend erforderlich.