Der Spie­gel: Das Ver­sa­gen des Verbauch­er­schut­zes beim Immobili­en­kauf

Die meis­ten Immo­bi­li­en­kauf- und Bau­trä­ger­ver­trä­ge ver­let­zen die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Schut­ze der Ver­brau­cher. Das ist eine dem Gesetz­ge­ber, den Gerich­ten und juris­ti­schen Exper­ten seit Lan­gem bekann­te Tat­sa­che. Es ist der Ver­dienst des Spie­gel, die­se offen­sicht­li­che Tat­sa­che nun auch öffent­lich gemacht zu haben (Der Spie­gel Nr. 6/2018):

"Das Ange­bot an Objek­ten ist vor allem in Metro­po­len so rar, dass die Ver­käu­fer die Bedin­gun­gen gera­de­zu dik­tie­ren kön­nen. Dem­entspre­chend mise­ra­bel fal­len die Ver­trä­ge für den Käu­fer oft aus". Der Spie­gel zitiert einen Ver­trau­ens­an­walt des Bau­her­ren-Schutz­bunds: "Die Ver­trä­ge, die vie­le Nota­re für Bau­trä­ger oder Grund­stücks­ver­käu­fer ent­wer­fen, wer­den immer ver­brau­cher­feind­li­cher … Vie­le Bau­trä­ger und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ver­su­chen … mög­lichst sämt­li­che Schutz­me­cha­nis­men, die der Gesetz­ge­ber vor­schreibt, ver­trag­lich aus­zu­he­beln …" Dazu Der Spie­gel: "Natür­lich kann man sol­che ein­deu­tig rechts­wid­ri­gen Klau­seln im Streit­fall anfech­ten. Aller­dings braucht man dafür das nöti­ge Klein­geld und die Geduld, einen womög­lich lang­jäh­ri­gen juris­ti­schen Klein­krieg durchzuhalten."

Und die Kon­se­quenz: "Die Ent­schei­dung für den Kauf einer Woh­nung oder eines Hau­ses tref­fen die meis­ten Men­schen nur ein­mal im Leben. Des­halb soll­ten sie sich nicht … unter Druck set­zen las­sen. Und wer 500.000 Euro für eine Woh­nung inves­tiert, soll­te es sich außer­dem noch leis­ten, sämt­li­che Ver­trä­ge für eini­ge hun­dert Euro vor der Unter­schrift von einem Exper­ten durch­se­hen zu las­sen. Auch wenn des­sen Ein­wän­de in der aktu­el­len Markt­la­ge am Ende oft dazu füh­ren könn­ten, dass ein Kauf abge­bla­sen wer­den muss."

Dem ist ein wich­ti­ger Aspekt hin­zu­zu­fü­gen: Not­wen­di­ge Bedin­gung für das Ver­sa­gen des gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schut­zes ist das Ver­sa­gen der Nota­re. Bau­trä­ger­ver­trä­ge müs­sen nota­ri­ell beur­kun­det wer­den. Nota­re müs­sen alle gesetz­li­chen Ver­brau­cher­schutz­be­stim­mun­gen beach­ten und die Rech­te der Käu­fer wah­ren. Tun sie dies nicht, ver­let­zen sie ihre Amts­pflich­ten. Dass dies immer wie­der und in die­sem Umfang geschieht, ist der eigent­li­che Skan­dal beim Ver­sa­gen des Verbraucherschutzes.

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