Die meisten Immobilienkauf- und Bauträgerverträge verletzen die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Verbraucher. Das ist eine dem Gesetzgeber, den Gerichten und juristischen Experten seit Langem bekannte Tatsache. Es ist der Verdienst des Spiegel, diese offensichtliche Tatsache nun auch öffentlich gemacht zu haben (Der Spiegel Nr. 6/2018):
"Das Angebot an Objekten ist vor allem in Metropolen so rar, dass die Verkäufer die Bedingungen geradezu diktieren können. Dementsprechend miserabel fallen die Verträge für den Käufer oft aus". Der Spiegel zitiert einen Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbunds: "Die Verträge, die viele Notare für Bauträger oder Grundstücksverkäufer entwerfen, werden immer verbraucherfeindlicher … Viele Bauträger und Grundstückseigentümer versuchen … möglichst sämtliche Schutzmechanismen, die der Gesetzgeber vorschreibt, vertraglich auszuhebeln …" Dazu Der Spiegel: "Natürlich kann man solche eindeutig rechtswidrigen Klauseln im Streitfall anfechten. Allerdings braucht man dafür das nötige Kleingeld und die Geduld, einen womöglich langjährigen juristischen Kleinkrieg durchzuhalten."
Und die Konsequenz: "Die Entscheidung für den Kauf einer Wohnung oder eines Hauses treffen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Deshalb sollten sie sich nicht … unter Druck setzen lassen. Und wer 500.000 Euro für eine Wohnung investiert, sollte es sich außerdem noch leisten, sämtliche Verträge für einige hundert Euro vor der Unterschrift von einem Experten durchsehen zu lassen. Auch wenn dessen Einwände in der aktuellen Marktlage am Ende oft dazu führen könnten, dass ein Kauf abgeblasen werden muss."
Dem ist ein wichtiger Aspekt hinzuzufügen: Notwendige Bedingung für das Versagen des gesetzlichen Verbraucherschutzes ist das Versagen der Notare. Bauträgerverträge müssen notariell beurkundet werden. Notare müssen alle gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen beachten und die Rechte der Käufer wahren. Tun sie dies nicht, verletzen sie ihre Amtspflichten. Dass dies immer wieder und in diesem Umfang geschieht, ist der eigentliche Skandal beim Versagen des Verbraucherschutzes.