Bauträgervertrag
Dr. Wilfried Recker
Der Bauträgervertrag ist praxiserprobt und aufgrund des gesetzlichen Sicherungssystems grundsätzlich nicht mit großen Risiken verbunden. Denn der Gesetzgeber hat einerseits bestimmte, den Käufer schützende Vertragsklauseln, z.B. in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) und dem Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), zwingend vorgeschrieben. Er hat andererseits bestimmte, den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligende Klauseln, z.B. im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verboten. Ein Bauträgervertrag, der den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Käufers entspricht, garantiert dem Käufer deshalb zwar nicht die Fertigstellung der gekauften Immobilie, schützt ihn aber vor dem Verlust seines Geldes.
Der Bauträgervertrag wird vom Bauträger entworfen, sein Inhalt dem Käufer also vorgegeben. Es ist deshalb naheliegend, dass der Vertrag eher den Interessen des Bauträgers als den Interessen des Käufers dient. Deshalb finden sich in nahezu allen Bauträgerverträge Klauseln, die mit zwingenden gesetzlichen Vorgaben unvereinbar sind. Diese Klauseln betreffen vor allem unangemessen lange, einseitige Bindungsfristen für den Käufer, Verstöße gegen das Transparenzgebot, sachlich nicht gerechtfertigte Rücktrittsrechte des Bauträgers, unzumutbare Änderungsvorbehalte, fingierte Abnahmen, unzulässige Haftungsausschlüsse und Verweigerung von Übergabe und Eigentumsübertragung auf den Käufer trotz Zahlung des geschuldeten Kaufpreises.
Diese Risiken sind der aktuellen Schieflage des Marktes für Wohnimmobilien und dem Versagen vieler Notare geschuldet. Denn der große Nachfrageüberhang insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten hat dazu geführt, dass viele Bauträger die erforderliche Seriosität nicht besitzen und manche Notare die gesetzlich gebotene Neutralität nicht wahren Die Folge sind Bauträgerverträge, die den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Käufers nicht entsprechen und damit für jeden Käufer zu einem großen Problem werden können.
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.