Baurä­ger­ver­trag kos­ten­los prü­fen – Ver­brau­cher­schutz beim Kauf vom Bauträger

Eine kos­ten­lo­se Prü­fung von Bau­trä­ger­ver­trä­gen ist im Inter­es­se des Ver­brau­cher­schut­zes wünschenswert:

Beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger muss der Bau­trä­ger­ver­trag einer­seits bestimm­te, gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Ver­trags­klau­seln ent­hal­ten und darf ande­rer­seits bestimm­te, gesetz­lich ver­bo­te­ne Ver­trags­be­stim­mun­gen nicht auf­wei­sen. Die­se Vor­ga­ben des Gesetz­ge­bers die­nen … Wei­ter­le­sen

Betre­ten der Bau­stel­le auf eige­ne Gefahr – unwirk­sa­mer Haf­tungs­aus­schluss beim Käu­fer vom Bauträger

Bau­trä­ger gestat­ten ihren Käu­fern das Betre­ten der Bau­stel­le regel­mä­ßig nur „auf eige­ne Gefahr“. Sie ver­su­chen so, jede eige­ne Haf­tung bei Gefähr­dung des Käu­fers auf der Bau­stel­le aus­zu­schlie­ßen. Der­ar­ti­ge Aus­schluss­klau­seln sind schon des­halb unwirk­sam, weil die Grund­sät­ze des Han­delns auf eige­ne … Wei­ter­le­sen

Der fal­sche Bau­herr – gefähr­li­che Ver­trags­ge­stal­tung beim Kauf vom Bauträger

Eine längst beer­dig­te Ver­trags­ge­stal­tung beim Kauf vom Bau­trä­ger fei­ert der­zeit fröh­li­che Auf­er­ste­hung mit gefähr­li­chen Fol­gen für die Käu­fer. Bei die­ser Ver­trags­ge­stal­tung wer­den die Käu­fer als angeb­li­che Bau­herrn des Bau­vor­ha­bens aus­ge­wie­sen, obwohl sie weder Ein­fluss auf die Ver­trags­ge­stal­tung noch auf das … Wei­ter­le­sen

Abnah­me­fik­tio­nen im Bau­trä­ger­ver­trag – Ein rechts­wid­ri­ges Droh- und Druck­mit­tel der Bauträger

Bau­trä­ger­ver­trä­ge ent­hal­ten nicht sel­ten eine Klau­sel dahin­ge­hend, dass der Kauf­ge­gen­stand als voll­stän­dig und man­gel­frei fer­tig­ge­stellt und abge­nom­men gel­te, wenn der Käu­fer das Ver­trags­ob­jekt gegen den Wil­len des Bau­trä­gers bezie­he (Abnah­me­fik­ti­on). Eine sol­che Klau­sel dient unred­li­chen Bau­trä­gern als Instru­ment, … Wei­ter­le­sen

Gefahr: Haus­no­tar – Risi­ken beim Kauf vom Bau­trä­ger minimieren

Prof. Dr. jur. Dr. phil. Her­bert Grzi­wotz, Hono­rar­pro­fes­sor an der Uni­ver­si­tät Regens­burg, erfah­re­ner Notar und Autor zahl­rei­cher Fach­pu­bli­ka­tio­nen zum Bau­trä­ger­recht, schrieb:

Nota­re sind vor allem dazu da, den Ver­brau­cher zu schüt­zen. Aller­dings ist die Erfül­lung die­ser Amts­pflicht nicht gut fürs Wei­ter­le­sen