Grund­er­werb­steu­er beim Bau mit Generalunternehmer

Der Nor­mal­fall

Der Erwerb einer vom Unter­neh­mer noch zu errich­ten­den Wohnmmo­bi­lie erfolgt typi­scher­wei­se in einem Bau­trä­ger­ver­trag des Unter­neh­mers mit dem Käu­fer. Gegen­stand des Bau­trä­ger­ver­tra­ges ist der Erwerb des Grund­be­sit­zes einer­seits und die Errich­tung des Bau­werks ande­rer­seits i.S. eines ein­heit­li­chen Ver­trags­ge­gen­stan­des. … Wei­ter­le­sen

Teil­ab­nah­me beim Bau­trä­ger­ver­trag – Gefahr für Käu­fer und Bauträger

Der Bau­trä­ger­ver­trag ist ein Ver­trags­typ eige­ner Art, der auf die Errich­tung eines Bau­werks und die Ver­schaf­fung des Eigen­tums an Grund­be­sitz i.S. einer ein­heit­li­chen Leis­tung gerich­tet ist. Der Bau­trä­ger­ver­trag ent­hält des­halb, soweit er die Errich­tung des Bau­werks zum Gegen­stand hat, zwar … Wei­ter­le­sen

Kon­klu­den­te Abnah­me beim Bau­trä­ger­ver­trag – Abnah­me durch ers­te Inbe­sitz­nah­me sei­tens des Käufers

Beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger ist der Käu­fer berech­tigt und ver­pflich­tet, das ver­trags­ge­mäß erstell­te Kauf­ob­jekt abzu­neh­men. Für die Abnah­me gel­ten die werk­ver­trag­li­chen Bestim­mun­gen des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches. Eine wirk­sa­me Abnah­me muss des­halb gemäß § 640 BGB zwei Ele­men­te ent­hal­ten, näm­lich die … Wei­ter­le­sen

Bau­trä­ger­ver­trag und Bau­man­gel – Der bei Bau­män­geln geschul­de­ter Kaufpreis

Der Bau­trä­ger ist ver­pflich­tet, das Bau­werk frei von Bau­män­geln (Sach­män­geln) her­zu­stel­len. Bei einem Bau­man­gel kann der Käu­fer vom Bau­trä­ger die Besei­ti­gung des Bau­man­gels inner­halb ange­mes­se­ner Frist ver­lan­gen (Nach­er­fül­lung). Bis zur Besei­ti­gung des Bau­man­gels durch den Bau­trä­ger … Wei­ter­le­sen

Bau­qua­li­tät beim Kauf vom Bau­trä­ger – Bau­trä­ger­ver­trag und Beschaffenheitsvereinbarung

Häu­figs­ter Streit­punkt beim Kauf einer neu zu errich­ten­den Wohn­im­mo­bi­lie vom Bau­trä­ger ist der Streit über Sach­män­gel des Bau­werks. Das Bau­werk ist frei von Sach­män­geln, wenn es die vom Bau­trä­ger dem Käu­fer und Ver­brau­cher geschul­de­te Beschaf­fen­heit auf­weist. Der Bau­trä­ger schul­det dem … Wei­ter­le­sen