Notar Prof. Dr. jur. Dr. phil. Herbert Grziwotz
Autor zahlreicher Fachpublikationen zum Bauträgerrecht
"Notare sind vor allem dazu da, den Verbraucher zu schützen. Allerdings ist die Erfüllung dieser Amtspflicht nicht gut fürs Geschäft. Dieses bringen nämlich die Bauträger und ihre Makler, nicht die Verbraucher, die einmal in ihrem Leben eine Eigentumswohnung kaufen.
Derjenige Notar, der allzu gründlich auf die Einhaltung der Überlegungsfrist für den Käufer achtet und die Anforderungen der Rechtsprechung hinsichtlich des Käuferschutzes beim Bauträgervertrag in der Urkunde umsetzt, hat keine Chance, Hausnotar eines Bauträgers zu werden. Auch die Bauträgerbank schickt, selbst wenn sie auch den Erwerber finanziert, Käufer zu weniger gründlichen Notaren. Professionelle Vertriebsorganisationen haben ohnehin Listen von Notaren, die problemlos das ihnen Vorgelegte vorlesen. Vorlesen allein genügt aber noch nicht. Der Notar muss über kritische Punkte möglichst schnell "drüber lesen".
Beurkundungsaufträge werden nicht von Verbrauchern, sondern von Bauträgern, Banken und Immobilienvertrieben vergeben. Der Beurkundungszwang dient, wie der Vertrieb von Schrottimmobilien gezeigt hat, nicht als absoluter Schutz für den Verbraucher; die „Hausnotare“ werden vielmehr in das entsprechende Vertriebssystem eingebunden. Demgegenüber werden Notare, die „allzu intensiv“ über das Fertigstellungsrisiko ... belehren, von Bauträgern und vor allem von ihren Finanzierungsbanken gemieden."