Prüfung – Auftragsbedingungen
Sicherheit beim Kauf vom Bauträger
Vertragsabschluss
Die Übermittlung des Bauträgervertrags an mich mit der Bitte um Prüfung gilt als Angebot zum Abschluss des Beratungsvertrages. Der Beratungsvertrag kommt erst zustande, wenn ich das Angebot ausdrücklich annehme. Eine Verpflichtung zur Annahme des Vertragsangebotes besteht nicht. Die Annahme des Beratungsauftrags bestätige ich Ihnen per Mail. Nach Annahme des Auftrags erhalten Sie den geprüften Vertrag innerhalb von 3 Bankarbeitstagen als PDF-Datei per Mail übersandt. Über die PDF-Datei können Sie frei verfügen und so meine Bewertung mit Dritten teilen. Allerdings können die in der 2. Prüfungsstufe von mir zitierten Texte aus Rechtsprechung und juristischer Literatur weder kopiert noch ausgedruckt werden.
Gegenstand
Der Beratungsvertrag umfasst, sofern Sie nicht ausdrücklich etwas Anderes wünschen, grundsätzlich nur die 1. Prüfungsstufe der von mir angebotenen Vertragsprüfung, also die Benennung der Mängel des Bauträgervertrages mit einer rechtlichen Begründung und einer individuellen Gesamtbewertung des Bauträgervertrages. Sie können den Beratungsauftrag aber jederzeit um die 2. Prüfungsstufe erweitern, also ausführliche rechtliche Begründungen, alternative Formulierungsvorschläge, Belege und Zitate aus Rechtsprechung und juristischer Fachliteratur und eine ausführliche Bewertung des Bauträgervertrages nachfordern.
Individuelle telefonische oder persönliche Beratung und Begleitung vor und bei Abschluss des Bauträgervertrages ist ebenfalls möglich. Sie bedarf jedoch besonderer Absprache und ist nur gegen ein zusätzliches Zeithonorar möglich.
Der Bauträgervertrag besteht regelmäßig nicht nur aus dem eigentlichen Bauträgervertrag, sondern außerdem noch aus sog. Nebenurkunden. Die Beratung über solche, häufig sehr umfangreiche Nebenurkunden (z.B. Baubeschreibungen, Architektenpläne, Mietverträge, Teilungserklärungen) ist, soweit Rechtsfragen zu beurteilen sind, ebenfalls gegen zusätzliches Zeithonorar möglich; sie ist aber nicht Gegenstand des Beratungsvertrages.
Haftung
Die Haftung aus dem Vertragsverhältnis mit ihnen ist, sofern mir nur leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, auf die durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckte Versicherungssumme in Höhe von € 1.000.000 beschränkt; im übrigen ist meine Haftung unbeschränkt. Bitte beachten Sie aber, dass Bauträgerverträge für den Erwerber erhebliche Risiken beinhalten können. Denn manche Bauträger versuchen, die mit der Realisierung eines Bauträgerobjektes typischerweise verbundenen unternehmerischen Risiken durch eine für den Bauträger günstige, für den Erwerber aber risikoreiche Vertragsgestaltung zu minimieren. Wenn eine solche Vertragsgestaltung mit Recht und Gesetz unvereinbar ist, der Bauträgervertrag also rechtswidrige (von mir rot gekennzeichnete) Bestimmungen enthält, ist dies ein sicheres Indiz für eine grundsätzlich gefährliche Vertragspraxis des Bauträgers. In diesem Fall rate ich vom Abschluss des Vertrages mit diesem Bauträger grundsätzlich ab, sofern der Bauträger die Änderung der rechtswidrigen Bestimmungen verweigert. Wenn Sie den Vertrag dennoch abschließen, tun Sie dies auf eigenes Risiko.
Gebührenvereinbarung
Die Gebühr für die 1. Prüfungsstufe beträgt € 490 zzgl. Mehrwertsteuer. Sie erhalten damit für eine geringe Pauschalgebühr bereits eine vollständige Vertragsprüfung mit meiner Bewertung und einer Empfehlung für Ihr weiteres Vorgehen. Die Gebühr für die 2. Prüfungsstufe ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises für die Immobilie. Sie beträgt 0,30% des Kaufpreises aus dem Bauträgervertrag, mindestens aber € 900 und höchstens € 1.400, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr für eine Beratung in der 1. Prüfungsstufe wird bei späterer Wahl auch der 2. Prüfungsstufe auf die dann entstehende Gebühr für die 2. Prüfungsstufe in voller Höhe angerechnet.
Die Kontrolle eines umfangreichen Bauträgervertrages in dem von mir gebotenen Umfang ist sehr zeitintensiv. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass ich die Beratung nur bei Vorauszahlung der Gebühr anbieten kann. Bitte zahlen Sie deshalb die Gebühr vorab über den Zahlungsdienst PayPal oder auf mein Geschäftskonto. Sie zahlen ohne Kostenrisiko. Denn sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass Ihr Bauträgervertrag keine oder nur einige wenige geringfügige Mängel aufweist, erstatte ich Ihnen die Gebühr.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu meinem Beratungsangebot haben, fragen Sie bitte. (Kontakt)