Prü­fung-Auf­trags­be­din­gun­gen

Prü­fung – Auftragsbedingungen

Sicher­heit beim Kauf vom Bauträger

Ver­trags­ab­schluss

Die Über­mitt­lung des Bau­trä­ger­ver­trags an mich mit der Bit­te um Prü­fung gilt als Ange­bot zum Abschluss des Bera­tungs­ver­tra­ges. Der Bera­tungs­ver­trag kommt erst zustan­de, wenn ich das Ange­bot aus­drück­lich anneh­me. Eine Ver­pflich­tung zur Annah­me des Ver­trags­an­ge­bo­tes besteht nicht. Die Annah­me des Bera­tungs­auf­trags bestä­ti­ge ich Ihnen per Mail. Nach Annah­me des Auf­trags erhal­ten Sie den geprüf­ten Ver­trag inner­halb von 3 Bank­ar­beits­ta­gen als PDF-Datei per Mail über­sandt. Über die PDF-Datei kön­nen Sie frei ver­fü­gen und so mei­ne Bewer­tung mit Drit­ten tei­len. Aller­dings kön­nen die in der 2. Prü­fungs­stu­fe von mir zitier­ten Tex­te aus Recht­spre­chung und juris­ti­scher Lite­ra­tur weder kopiert noch aus­ge­druckt werden.

Gegen­stand

Der Bera­tungs­ver­trag umfasst, sofern Sie nicht aus­drück­lich etwas Ande­res wün­schen, grund­sätz­lich nur die 1. Prü­fungs­stu­fe der von mir ange­bo­te­nen Ver­trags­prü­fung, also die Benen­nung der Män­gel des Bau­trä­ger­ver­tra­ges mit einer recht­li­chen Begrün­dung und einer indi­vi­du­el­len Gesamt­be­wer­tung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges. Sie kön­nen den Bera­tungs­auf­trag aber jeder­zeit um die 2. Prü­fungs­stu­fe erwei­tern, also aus­führ­li­che recht­li­che Begrün­dun­gen, alter­na­ti­ve For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge, Bele­ge und Zita­te aus Recht­spre­chung und juris­ti­scher Fach­li­te­ra­tur und eine aus­führ­li­che Bewer­tung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges nachfordern.

Indi­vi­du­el­le tele­fo­ni­sche oder per­sön­li­che Bera­tung und Beglei­tung vor und bei Abschluss des Bau­trä­ger­ver­tra­ges ist eben­falls mög­lich. Sie bedarf jedoch beson­de­rer Abspra­che und ist nur gegen ein zusätz­li­ches Zeit­ho­no­rar möglich.

Der Bau­trä­ger­ver­trag besteht regel­mä­ßig nicht nur aus dem eigent­li­chen Bau­trä­ger­ver­trag, son­dern außer­dem noch aus sog. Neben­ur­kun­den. Die Bera­tung über sol­che, häu­fig sehr umfang­rei­che Neben­ur­kun­den (z.B. Bau­be­schrei­bun­gen, Archi­tek­ten­plä­ne, Miet­ver­trä­ge, Tei­lungs­er­klä­run­gen) ist, soweit Rechts­fra­gen zu beur­tei­len sind, eben­falls gegen zusätz­li­ches Zeit­ho­no­rar mög­lich; sie ist aber nicht Gegen­stand des Beratungsvertrages.

Haf­tung

Die Haf­tung aus dem Ver­trags­ver­hält­nis mit ihnen ist, sofern mir nur leich­te Fahr­läs­sig­keit vor­werf­bar ist, auf die durch mei­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deck­te Ver­si­che­rungs­sum­me in Höhe von € 1.000.000 beschränkt; im übri­gen ist mei­ne Haf­tung unbe­schränkt. Bit­te beach­ten Sie aber, dass Bau­trä­ger­ver­trä­ge für den Erwer­ber erheb­li­che Risi­ken beinhal­ten kön­nen. Denn man­che Bau­trä­ger ver­su­chen, die mit der Rea­li­sie­rung eines Bau­trä­ger­ob­jek­tes typi­scher­wei­se ver­bun­de­nen unter­neh­me­ri­schen Risi­ken durch eine für den Bau­trä­ger güns­ti­ge, für den Erwer­ber aber risi­ko­rei­che Ver­trags­ge­stal­tung zu mini­mie­ren. Wenn eine sol­che Ver­trags­ge­stal­tung mit Recht und Gesetz unver­ein­bar ist, der Bau­trä­ger­ver­trag also rechts­wid­ri­ge (von mir rot gekenn­zeich­ne­te) Bestim­mun­gen ent­hält, ist dies ein siche­res Indiz für eine grund­sätz­lich gefähr­li­che Ver­trags­pra­xis des Bau­trä­gers. In die­sem Fall rate ich vom Abschluss des Ver­tra­ges mit die­sem Bau­trä­ger grund­sätz­lich ab, sofern der Bau­trä­ger die Ände­rung der rechts­wid­ri­gen Bestim­mun­gen ver­wei­gert. Wenn Sie den Ver­trag den­noch abschlie­ßen, tun Sie dies auf eige­nes Risiko.

Gebüh­ren­ver­ein­ba­rung

Die Gebühr für die 1. Prü­fungs­stu­fe beträgt € 490 zzgl. Mehr­wert­steu­er. Sie erhal­ten damit für eine gerin­ge Pau­schal­ge­bühr bereits eine voll­stän­di­ge Ver­trags­prü­fung mit mei­ner Bewer­tung und einer Emp­feh­lung für Ihr wei­te­res Vor­ge­hen. Die Gebühr für die 2. Prü­fungs­stu­fe ist abhän­gig von der Höhe des Kauf­prei­ses für die Immo­bi­lie. Sie beträgt 0,30% des Kauf­prei­ses aus dem Bau­trä­ger­ver­trag, min­des­tens aber € 900 und höchs­tens € 1.400, jeweils zzgl. Mehr­wert­steu­er. Die Gebühr für eine Bera­tung in der 1. Prü­fungs­stu­fe wird bei spä­te­rer Wahl auch der 2. Prü­fungs­stu­fe auf die dann ent­ste­hen­de Gebühr für die 2. Prü­fungs­stu­fe in vol­ler Höhe ange­rech­net.

Die Kon­trol­le eines umfang­rei­chen Bau­trä­ger­ver­tra­ges in dem von mir gebo­te­nen Umfang ist sehr zeit­in­ten­siv. Bit­te haben Sie des­halb Ver­ständ­nis dafür, dass ich die Bera­tung nur bei Vor­aus­zah­lung der Gebühr anbie­ten kann. Bit­te zah­len Sie des­halb die Gebühr vor­ab über den Zah­lungs­dienst Pay­Pal oder auf mein Geschäfts­kon­to. Sie zah­len ohne Kos­ten­ri­si­ko. Denn soll­te sich bei der Prü­fung her­aus­stel­len, dass Ihr Bau­trä­ger­ver­trag kei­ne oder nur eini­ge weni­ge gering­fü­gi­ge Män­gel auf­weist, erstat­te ich Ihnen die Gebühr.

Kon­takt

Wenn Sie Fra­gen zu mei­nem Bera­tungs­an­ge­bot haben, fra­gen Sie bit­te. (Kon­takt)