Die Nachfrage nach Neubauimmobilien ist in vielen städtischen Ballungsgebieten erheblich größer als das Angebot. Dieses Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage stärkt die Marktmacht der Bauträger und führt in der Praxis zu einer empfindlichen Einschränkung des Verbraucherschutzes. Denn immer mehr Käufer verzichten angesichts des knappen Immobilienangebots auf eine kritische Prüfung des Bauträgervertrages und akzeptieren Vertragsbedingungen der Bauträger, die mit den gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen unvereinbar sind.
Beim Kauf vom Bauträger müssen aber zum Schutz des Käufers mindestens 8 Fragen zum Bauträgervertrag gestellt und positiv beantwortet werden:
8 Fragen – Checkliste zum Bauträgervertrag
1. Ist der Vertrag für den Bauträger verbindlich?
- wirksame Vertretung des Bauträgers
- keine aufschiebende Bedingung oder Frist für die Entstehung der Leistungspflichten des Bauträgers
- kein vertragliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht des Bauträgers
2. Hat der Käufer alle den Vertragsinhalt bestimmenden Unterlagen rechtzeitig erhalten?
- Entwurf des Bauträgervertrages
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Baupläne
- eventuelle sonstige Nebenurkunden
- Auszug aus dem Grundbuch (nebst dem Wortlaut der Eintragungsbewilligungen bei Belastungen in Abt. II)
- Auszug aus Katasterbüchern (Liegenschaftskataster, Altlastenkataster) bei Katastereintragungen
- eventuelle gutachtliche Stellungnahmen zur Beschaffenheit des Grund und Bodens
3. Ist die vom Bauträger geschuldete Leistung eindeutig, vollständig und abschließend beschrieben?
- Bezeichnung des Grundbesitzes
- Bau- und Leistungsbeschreibung
- Baupläne
- kein Recht des Bauträgers zur Bestimmung fehlender Leistungen
- kein Recht des Bauträgers zur Änderung vertraglicher Leistungen
- Funktionsgarantie zu Grundstück und Bauwerk
- Garantie zur Einhaltung der Regeln der Bautechnik
- Angabe der Mindestwohnfläche nebst Berechnungsgrundlage
- Endtermin für die Bezugsfertigkeit des Kaufgegenstandes
- Endtermin für die vollständige Fertigstellung des Kaufgegenstandes
4. Entspricht die Kaufpreisregelung den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Käufers?
- Garantie eines Festpreises
- Erfüllung aller Sicherungsbestimmungen der Makler- und Bauträgerverordnung
- Erfüllung aller Sicherungsbestimmungen der europäischen Richtlinie 93/13/EWG vom 05.04.1993 (Klauselrichtlinie)
- Erfüllung der Sicherungsbestimmungen des Forderungssicherungsgesetzes
- Einhaltung des Ratenplans der Makler- und Bauträgerverordnung
- keine Absicherung des Bauträgers für die Zahlung von Kaufpreisraten
- keine Beschränkung von Zurückbehaltungsrechten des Käufers bei Mängeln des Kaufgegenstandes
5. Entspricht die Übergabe- und Abnahmeregelung den berechtigten Interessen des Käufers?
- Recht des Käufers zur Übernahme des Kaufgegenstandes bei Bezugsfertigkeit
- keine Abnahme des Kaufgegenstandes durch den Bauträger oder von ihm bestimmte Dritte
- keine rechtswidrigen Abnahmefiktionen
- keine Vorleistungspflicht des Käufers für ausstehende Kaufpreisraten
6. Sind die Rechte des Käufers bei Pflichtverletzungen des Bauträgers unbeschränkt?
- keine Verlagerung des Baugrundrisikos auf den Käufer
- kein Beschränkung der gesetzlichen Rechte des Käufers auf Ersatzvornahme, Minderung oder Rücktritt bei Baumängeln
- keine Beschränkung des Rücktrittsrechts des Käufers bei sonstigen Pflichtverletzungen des Bauträgers
- keine rechtswidrige Beschränkung des Schadensersatzanspruchs des Käufers bei Pflichtverletzungen des Bauträgers
7. Können der Bauträger und bevollmächtigtge Dritte nur mit Zustimmung des Käufers im Namen des Käufers handeln?
- keine Vollmacht des Käufers für den Bauträger oder Dritte zur Belastung des Grundbesitzes mit Rechten Dritter ohne Zustimmung des Käufers
- keine Vollmacht des Käufers für den Bauträger oder Dritte zur Änderung oder Ergänzung von Vertragsbestimmungen ohne Zustimmung des Käufers
8. Kann der Käufer nach vollständiger Fertigstellung des Kaufgegenstandes den Eigentumswechsel erzwingen?
- keine Erschwerung der Darlegungslast des Käufers bei Mängeln des Kaufgegenstandes
- keine Beschränkung von Zurückbehaltungsrechten des Käufers bei Mängeln des Kaufgegenstandes
- Verpflichtung des Notars zur Herbeiführung des Eigentumswechsels auch gegen den Willen des Bauträgers bei Zurückbehaltungsrechten des Käufers