Kauf­preis­fi­nan­zie­rung

Finan­zie­rung des Kauf­prei­ses aus einem Kauf­ver­trag mit Dar­lehns­mit­teln eines Kre­dit­ge­bers des Käu­fers. Kre­dit­in­sti­tu­te gewäh­ren Dar­lehn regel­mä­ßig nur gegen die Bestel­lung eines Grund­pfand­rechts am Grund­stück durch den Grund­stücks­ei­gen­tü­mer (Finan­zie­rungs­grund­pfand­recht).

Beim Bau­trä­ger­ver­trag bevoll­mäch­tigt der Bau­trä­ger den Käu­fer (Voll­macht ) regel­mä­ßig Finan­zie­rungs­grund­pfand­rech­te zu bestell­ten unter der Bedin­gung, dass der Käu­fer dem Bau­trä­ger die Finan­zie­rungs­mit­tel gemäß den Fäl­lig­keits­be­stim­mun­gen des Bau­trä­ger­ver­tra­ges abtritt (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis