Befugnis des Bevollmächtigten , eine rechtlich bedeutsame Erklärung für den Vollmachtgeber abzugeben. Vollmachten sind grundsätzlich gefährlich, insbesondere, wenn sie unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Beim Bauträgervertrag sollten Vollmachten des Käufers für den Bauträger deshalb stets an die Mitwirkung des Notars gebunden werden Der Notar sollte verpflichtet werden, die Vollmachten nur so zu verwenden, wie es den Interessen des Käufers entspricht (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).