Pflicht, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit sich eine selbst geschaffene Gefahrenquelle nicht zum Nachteil Anderer auswirken kann. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört beispielsweise die Pflicht des Hauseigentümers zur Reinigung des Bürgersteigs, insbesondere die Räum- und Streupflicht im Winter.
Beim Bauträgervertrag verbleibt die Verkehrssicherungspflicht auch nach dem Besitzübergang vor dem Eigentumswechsel auf den Käufer beim Bauträger, sofern der Bauträgervertrag keine abweichende Regelung enthält (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).