Vermögenseinbuße, die jemand erleidet, wenn er im Vertrauen auf den Erhalt einer Leistung ein Vermögensopfer erbracht hat, die Leistung aber ausbleibt. Der Ersatz vergeblicher Aufwendungen kann nicht neben Schadenersatz, sondern nur anstelle von Schadensersatz verlangt werden.
Beim Bauträgervertrag ist fraglich, ob der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Käufers ausgeschlossen werden kann. Die Frage hat aber in der Praxis wegen des parallel bestehenden Schadensersatzanspruchs kaum Bedeutung. Vergebliche Aufwendungen sind beispielsweise Gutachterkosten des Käufers bei Sachmängeln (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).