Mensch, der in seiner privaten Sphäre Rechtsgeschäfte, insbesondere Verträge, abschließt.
Beim Bauträgervertrag ist der Käufer Verbraucher. Der Baurägervertrag muss deshalb allen gesetzlichen Vorgaben des deutschen und europäischen Rechts zum Schutz des Käufers und Verbrauchers entsprechen. Vertragsklauseln, die gegen diese gesetzlichen Vorgaben verstoßen, werden entweder nicht Bestandteil des Baurägervertrages oder sind unwirksam (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).