Ver­brau­cher

Mensch, der in sei­ner pri­va­ten Sphä­re Rechts­ge­schäf­te, ins­be­son­de­re Ver­trä­ge, abschließt.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist der Käu­fer Ver­brau­cher. Der Baurä­ger­ver­trag muss des­halb allen gesetz­li­chen Vor­ga­ben des deut­schen und euro­päi­schen Rechts zum Schutz des Käu­fers und Ver­brau­chers ent­spre­chen. Ver­trags­klau­seln, die gegen die­se gesetz­li­chen Vor­ga­ben ver­sto­ßen, wer­den ent­we­der nicht Bestand­teil des Baurä­ger­ver­tra­ges oder sind unwirk­sam (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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