Bei einem Grundstück Veränderungen des Grund und Bodens, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen können.
Beim Bauträgervertrag gehören schädliche Bodenveränderungen zu denjenigen Altlasten , die einen wesentlichen Sachmangel des Grundstücks darstellen. Bei der Prüfung des Bauträgervertrages ist sorgfältig darauf zu achten, dass die Haftung des Bauträgers für schädliche Bedenveränderungen nicht beschränkt wird (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).