Scha­dens­er­satz neben der Leistung

Geld­ersatz, der bei Ein­tritt eines schuld­haft ver­ur­sach­ten Scha­dens (Begleit­scha­dens) neben eine ver­trag­lich geschul­de­te Leis­tung tritt. Der Anspruch auf die ver­trag­lich geschul­de­te Leis­tung bleibt unberührt.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist Scha­dens­er­satz neben der Leis­tung die Regel, d.h. Bau­trä­ger und Käu­fer blei­ben wei­ter­hin ver­pflich­tet, die ver­trag­lich geschul­de­ten Leis­tun­gen zu erbrin­gen, erhal­ten aber für den erlit­te­nen Scha­den einen Geld­ersatz (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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