Geldersatz, der bei Eintritt eines schuldhaft verursachten Schadens (Begleitschadens) neben eine vertraglich geschuldete Leistung tritt. Der Anspruch auf die vertraglich geschuldete Leistung bleibt unberührt.
Beim Bauträgervertrag ist Schadensersatz neben der Leistung die Regel, d.h. Bauträger und Käufer bleiben weiterhin verpflichtet, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, erhalten aber für den erlittenen Schaden einen Geldersatz (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).