Ein vertraglich vereinbarter Pauschalpreis für die von einem Vertragspartner geschuldete Leistung, der nur einvernehmlich erhöht oder ermäßigt werden kann.
Beim Bauträgervertrag darf der Käufer im Zweifel davon ausgehen, dass der vereinbarte Gesamtpreis ein Festpreis ist, der alle Leistungen des Bauträgers für den Grund und Boden sowie die Bauleistungen einschließt. Dennoch ist es sinnvoll, den Festpreis im Bauträgervertrag ausdrücklich festzuschreiben. Damit trägt der Bauträger das Risiko von Preissteigerungen bei Erschließungs- und Baukosten. Vom Festpreis sind regelmäßig die Baunebenkosten, also insbesondere Notar‑, Grundbuch- und Finanzierungskosten des Käufers sowie die Grunderwerbsteuer, ausgenommen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).