Die Europäische Gemeinschaft hat zahlreiche, dem Verbraucherschutz dienende Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien verpflichten nicht nur die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht; sie haben auch unmittelbare Bedeutung für die Auslegung der nach deutschem Recht abgeschlossenen Verträge.
Beim Bauträgervertrag ist insbesondere die sog. Klauselrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft von Bedeutung. Die Klauselrichtlinie erklärt alle Bestimmungen für missbräuchlich, die zum Nachteil eines Verbrauchers ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten der Vertragspartner verursachen. Enthält der Bauträgervertrag derartige missbräuchliche Bestimmungen, werden diese nicht wirksam (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).