Ding­li­che Miteigentumsregelung

Eine im Grund­buch ein­ge­tra­ge­ne Nut­zungs- und Ver­wal­tungs­re­ge­lung der Mit­ei­gen­tü­mer von  Grundbesitz

Beim Bau­trä­ger­ver­trag kön­nen sich Mit­ei­gen­tums­re­ge­lun­gen, die die Nut­zung des Kauf­ge­gen­stan­des durch den Käu­fer beschrän­ken, nicht nur im Bau­trä­ger­ver­trag, son­dern auch in der Tei­lungs­er­klä­rung befin­den. Die Tei­lungs­er­klä­rung ist des­halb sorg­fäl­tig auf Nut­zungs­be­schrän­kun­gen hin zu über­prü­fen (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

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